Aufnahme neuer Mitglieder

§ 22 Aufnahme neuer Klubmitglieder
           
Im Verein werden bis zu maximal 12 aktive Kegler/innen als Mitglieder aufgenommen. Wer als Mitglied neu aufgenommen werden will, muss mindestens 3 x hintereinander als Gastkegler an unserem Kegeln teilnehmen und mindestens 18 Jahre alt sein. Nach der 3. Teilnahme wird durch Abstimmung der anwesenden Mitglieder entschieden, ob er / sie als neues Mitglied in unserem Verein aufgenommen wird.
Der/die neu aufzunehmende Kegler/in darf während der Abstimmung nicht anwesend sein.
Nach der Abstimmung wird dem/die neu Aufzunehmende/n über das Ergebnis der Entscheidung zur Neuaufnahme durch den Vorstand des Kegelklubs: „ Kesse Stinna “ unterrichtet.
Wird der/die Kegler/in als neues Mitglied aufgenommen sind die Statuten, § 28 „Mitgliederliste und Anerkenntniserklärung“, wegen des neu aufzunehmenden Mitgliedes zu erweitern.
Das neu aufgenommen Mitglied hat seine personenbezogenen Daten dem Schriftführer mitzuteilen. (Vorname, Name, Straße, PLZ, Ort, Geburtstag, TelNr.)
Der Buchführer rechnet nach der Kassenabrechnung den anteiligen Durchschnitt eines Keglers (Aufnahmebetrag) der sich am Aufnahmetage in der Kasse befindet aus. Der Aufnahmebetrag (= 1  Anteil) ist vom neu aufgenommenen Mitglied beim Kassierer zum nächsten Kegeln einzuzahlen. Nach Bezahlung des Aufnahmebetrages erkennt er/sie beim Schriftführer mit seiner/ihrer Unterschrift (nach Erweiterung des § 28) unter unsere Statuten die Mitgliedschaft im Kegelklub: „Kesse Stinna“ ab diesem Tage an und somit auch die bestehenden Regelungen in den Statuten.
Bei Ablehnung der Neuaufnahme eines Keglers als Mitglied in unserem Kegelklub wird es dann einer erneuten Abstimmung bedürfen, die betreffende Person überhaupt noch als Gastkegler zuzulassen.
Außerdem wurde festgelegt, dass keine passiven Mitglieder in unserem Kegelklub aufgenommen werden.